Leistungskatalog Spitex Schweiz
Der Leistungskatalog Spitex Schweiz basiert auf Art. 7 Abs. 2 der Krankenpflege-Leistungs-Verordnung. Die Leistungsbeschreibungen haben zum Ziel zu klären, aus welchen Teilhandlungen eine aufgeführte Leistung mit einer bestimmten Richtzeit zusammengesetzt ist. Zu diesem Zweck werden hier die häufigsten Hilfe- und Pflegeleistungen definiert. Die Leistungsbeschreibungen sind jedoch ausdrücklich weder Ausführungsanleitungen noch Ausführungsstandards. Die Richtzeiten müssen aufgrund des ausgewiesenen Pflegebedarfs in der Pflegeplanung angepasst werden. Solche müssten von Pflegefachpersonen kommen und sind zudem laufenden Entwicklungsprozessen unterworfen. Der Spitex-Leistungskatalog ist nicht Bestandteil der interRAI-Instrumente.
Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen zur Abrechnung der Spitex-Pflegeleistungen: Pflegeleistungen (admin.ch)